Schulordnung
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Schulordnung der Comenius-Schule Herborn
VORWORT
Die Schule ist ein Ort zum Arbeiten und Lernen, sie ist gleichzeitig auch Lebensort für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle weiteren, an der Schule tätigen, Personen.
Freude am Lernen und Wohlfühlen sind wesentliche Voraussetzungen für gutes Gelingen. Natürlich gibt es auch in unserer Schule Konflikte und Auseinandersetzungen. Um diese möglichst vernünftig, gerecht und fair zu bewältigen, verpflichten wir uns mit dieser Schulordnung, die von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam erarbeitet wurde, freundlich und respektvoll miteinander umzugehen, uns gegenseitig zu helfen und uns an die vereinbarten Regeln zu halten.
Grundprinzipien des Miteinanders in unserer Schule sind Toleranz, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis sowie Engagement für alle schulischen Belange.
I. GRUNDSÄTZLICH GILT
1. Der Unterrichtsraum, das Gebäude und das Schulgelände werden sauber gehalten.
2. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Gong und wird von der Lehrkraft beendet.
3. Unterrichtszeit ist Zeit zum Arbeiten und Lernen.
4. Die unterrichtsfreie Zeit in der Schule dient der Erholung durch Ruhe und/oder Bewegung.
5. Schulfremde Personen haben sich unverzüglich im Sekretariat anzumelden und einen Besucherausweis sichtbar zu tragen.
II. VERHALTEN VON LEHRERINNEN UND LEHRERN
Lehrerinnen und Lehrer arbeiten erfolgreich, wenn sie
1. Schülerinnen und Schüler in ihren Belangen ernst nehmen.
2. denen helfen, die um Hilfe bitten bzw. erkennbar Hilfe benötigen.
3. bei Konflikten beratend zur Seite stehen und ggf. Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
4. ein lernfreundliches Arbeitsklima schaffen und für die Einhaltung vereinbarter Regeln sorgen.
5. gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die Maßstäbe ihrer Leistungsbewertung und ihrer pädagogischen Maßnahmen besprechen.
6. Transparenz für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern schaffen, indem sie die Führungskartei konsequent nutzen (mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8).
7. ihre Aufsichten ernsthaft wahrnehmen.
III. VERHALTEN VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN
Der Schulalltag und Unterricht ist erfolgreich, wenn Schülerinnen und Schüler mitarbeiten, ihre Interessen einbringen, sich kooperativ und verantwortungsbewusst verhalten.
Dies gelingt, indem Schülerinnen und Schüler-
das notwendige Material zu Unterrichtsbeginn auf den Tisch legen.
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ihreunterrichtlichenAufgabenundHausaufgabenerledigen.
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vereinbarte Gesprächsregeln einhalten.
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StörungendesUnterrichtsvermeiden.
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das Eigentum anderer respektieren; dies gilt auch für alle schulischen Einrichtungen.
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Konflikte gewaltlos und respektvoll lösen.
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Informationen der Schule unmittelbar an ihre Eltern weitergeben.
Diese Regeln setzen die einzelnen Klassen mit ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in einer Klassenordnung um.
IV. VERHALTEN VON ELTERN UND WEITEREN ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Eltern unterstützen ihre Kinder am besten, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche mit ihren Kindern über den schulischen Alltag und ihre Probleme ernst nehmen.
Dazu gehören:
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Eltern sorgen für eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht und Pünktlichkeit.
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Eltern tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder regelmäßig die Hausaufgaben anfertigen.
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Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder über die erforderlichen Materialien und Bekleidungen (Sport- und Schwimmkleidung) sowie über ausreichendes und vollwertiges Essen und Trinken für den Schultag verfügen.
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Eltern halten regelmäßig Kontakt mit den Klassenlehrerinnen und -lehrern und nehmen an Elternabenden, Sprechtagen und Beratungs- und Laufbahngesprächen teil.
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Eltern unterstützen die Schule bei der Durchsetzung von Verboten (s.u.).
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Eltern sind verpflichtet, die Krankheit ihres Kindes spätestens am zweiten Fehltag mündlich oder schriftlich der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer mitzuteilen. Bis spätestens am dritten Tag nach der Rückkehr in die Schule wird eine schriftliche Entschuldigung, ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Sollte diese nicht vorhanden sein, sind unentschuldigte Fehltage die Folge.
V. VERHALTEN WÄHREND DER UNTERRICHTSFREIEN ZEIT
GENERELL
1. Der Schulweg beginnt vor der eigenen Haustür und endet auf direktem Weg in der Schule. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Schulbus kommen, begeben sich auf direktem Weg auf das Schulgelände und warten im Pausenbereich.
2. Der Aufenthalt ist nur auf dem Schulgelände genehmigt. Das Verlassen des Schulgeländes ist, auch während der Mittagspause, nicht gestattet.
3. Vor Beginn des Unterrichtes ist der Vertretungsplan einzusehen.
4. Mit dem Gong begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.
5. Das Durchlaufen des Verwaltungstraktes ist Schülerinnen und Schülern nur gestattet, wenn sie ein wichtiges Anliegen im Sekretariat oder bei der Schulleitung haben.
6. Im Schulgebäude ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Das Ballspielen und Rennen ist dort nicht erlaubt.7. Aufgrund der Unfallgefahr müssen gefährliche Spiele unterlassen werden; dazu gehören u. a. das Rennen und Toben im Gebäude, Schneeballwerfen, Schubsen, Ringkämpfe und Boxen. Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (Hartplatz) gestattet.
8. Ältere nehmen Rücksicht auf jüngere Schülerinnen und Schüler. Jüngere gehen respektvoll mit älteren Schulmitgliedern um.
PAUSEN
1. Die 5 Minuten Pause (ausschließlich zwischen dritter und vierter Stunde vorhanden) dient dem Raum-, und Materialwechsel, Essen und Trinken oder dem Toilettengang.
2. Nach den Osterferien bis zu den Herbstferien wird das Schulgebäude erst zu Beginn der ersten Stunde aufgeschlossen. Vorher ist Schülerinnen und Schülern der Aufenthalt im Gebäude nicht gestattet.
3. Ebenfalls wird in dieser Zeit das Schulgebäude während der Pausenzeiten geräumt. Ausnahme sind die Schulbücherei und das Hauptgebäude. Die Bogenwiese, die Fläche des Schulteiches und die Laufbahn gehören nicht mehr zum Pausenbereich.
4. Nach den Herbstferien bis zu den Osterferien wird das Schulgebäude 15 Minuten vor Schulbeginn geöffnet und steht auch in den Pausenzeiten als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Dafür sind alle Grünflächen gesperrt.
5. Der Mensabereich dient dem Verzehr von Speisen und ist kein allgemeiner Aufenthaltsbereich. In den großen Pausen ist der Sitzbereich in der Mensa geschlossen.
6. In der 45 Minuten Pause ist laute Musik aus elektronischen Geräten nicht erlaubt, über Kopfhörer darf Musik gehört werden.
NACH DER SCHULE
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Das Schulgelände ist nach der Unterrichtszeit zu verlassen.
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Alle Schülerinnen und Schüler warten hinter dem Bordstein auf die Busse, diesen wird sich nur von vorne genähert.
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Den aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrern ist immer Folge zu leisten.
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Es wird im Bushaltestellenbereich nicht gerannt und geschubst
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Die Haltestellen unterliegen noch der Aufsichtspflicht und Rauchen ist hier, wie auf dem restlichen Schulgelände, nicht gestattet.
VI. VERBOTE
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Das Essen im Unterricht ist grundsätzlich untersagt. Das Trinken und Kaugummi kauen im Unterricht ist nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
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Auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten.
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Drogen und Alkohol dürfen weder auf das Schulgelände gebracht, noch während des Schultages konsumiert werden.
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Schülerinnen und Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, multimedialen Geräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
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Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet und außer Sichtweite aufbewahrt werden. Eine Ausnahme ist die Nutzung während der Mittagspause, wobei das Musikhören nur mit Kopfhörern gestattet ist.
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Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich der Sporthallen) besteht für Schüler Video- und Fotografierverbot.
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Das Recht am Bild muss jederzeit gewahrt werden.
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Die zeitweise Nutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten zu Unterrichtszwecken darf jede Lehrkraft für den eigenen Unterricht zulassen.
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Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte dem Schulleiter abgegeben und können nur durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
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Beim Verdacht auf Missbrauch (jugendgefährdende Dateien, pornographische und oder rassistische Inhalte) werden die Geräte an die Polizei weitergegeben.
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Lehrerinnen und Lehrer können ihr Handy und ihre multimedialen Geräte zu Unterrichtszwecken nutzen.
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Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Spraydosen aller Art und jugendgefährdende Medien dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
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Das Tragen von Kleidung mit politisch extremen Symbolen und die Verwendung rassistischer und oder diskriminierender Parolen ist untersagt.
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Die Kleidung muss angemessen und darf nicht zu freizügig sein.
VII. UMGANG MIT DER SCHULORDNUNG
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Alle beteiligten Gruppen lernen regelmäßig die Schulordnung in besonderen Veranstaltungen kennen, diskutieren und konkretisieren diese für ihre Lerngruppe. Dies bedeutet: Die Schulordnung wird in den Klassen zu Beginn eines jeden Schuljahres besprochen (Vermerk im Klassenbuch).
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Darüber hinaus ist die Schulordnung Thema des ersten Elternabends des Schuljahres.
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Die Jahrgangsstufenvereinbarungen werden im Jahrgangsteam besprochen und sind ergänzend zur Schulordnung zu sehen.
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Schülervertretung, Gesamtkonferenz und Schulkonferenz beraten zum Ende eines jeden Schuljahres über notwendige Ergänzungen oder Korrekturen der Schulordnung.
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Bei Verstößen gegen die vereinbarten Regeln ist gemäß des Maßnahmenkataloges der Schule zu verfahren. Die Maßnahmen orientieren sich am HSG §82. Dabei ist zu beachten, dass uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfallprüfung gilt.
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Regelverstöße sind sofort vor Ort von Fachlehrerinnen und -lehrern zu klären. Wenn der Konflikt nicht gelöst werden kann, suchen sie das Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Diese nehmen dann, falls nötig, frühzeitig Kontakt mit den Eltern auf. Bei gravierenden Verstößen und wenn die Bemühungen nicht den gewünschten Erfolg haben, werden Beratungslehrer/innen bzw. Sozialpädagogen/innen und die Schulleitung hinzugezogen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde bemühen sich, durch die Einhaltung der Schulordnung, dass allen Schülerinnen und Schülern die ihnen zustehende, bestmögliche Ausbildung, Erziehung und individuelle Förderung zukommen kann.
Die Schulordnung tritt am 20.10.2017 in Kraft.
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